Zum Start der Turniersaison alles rund um das Thema Doping
Eine sehr häufig gestellte Frage an unsere Futterexperten lautet: „Und wenn ich dieses Produkt füttere, ist das dann Doping?“ Diese ist nicht nur berechtigt, sondern auch überaus wichtig. Denn unter dem Motto „Sicher und sauber durch die Turniersaison“ forciert die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Medikationskontrollen stetig und auch die Liste der nachweislich leistungssteigernden Substanzen wird immer länger. Unser heutiger Blogeintrag widmet sich diesem Thema zum einen, um zu informieren, und zum anderen, damit Sie mit unseren Produkten nicht in die „Dopingfalle“ tappen. Denn auch beim Doping gilt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Schneller, höher, weiter – aber nur durch hartes Training und nicht mit Hilfe unerlaubter Substanzen!
Wer wird kontrolliert?
Eine Medikationskontrolle kann jeden Teilnehmer auf LPO- oder WBO-Veranstaltungen zufällig treffen. In der Regel entscheidet das Los, weshalb man auch während einer Veranstaltung mehrmals in eine Kontrolle geraten kann. Doch ab und an kommt es auch zu Verdachtskontrollen. Verweigert der Reiter die Teilnahme an der Kontrolle, wird er mit sofortiger Wirkung vorläufig von der Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen.
Wie wird kontrolliert?
Der Tierarzt nimmt vorzugsweise eine Urinprobe des Pferdes. Diese füllt er in zwei verschiedene Flaschen ab – für die A- und für die B-Probe. Fällt die erste Analyse positiv aus, kann der Reiter / Pferdebesitzer innerhalb einer Woche noch eine zweite beantragen. Sind in beiden Proben verbotene Substanzen aufzufinden, liegt ein Verstoß vor. Generell hat ein Pferd 30 Minuten Zeit, um zu „pinkeln“. Gelingt das nicht, kann entweder in Maßen weiterhin abgewartet oder auf die Entnahme einer Blutprobe zurückgegriffen werden. Dabei füllt der Tierarzt das Blut in sechs Blutröhrchen, wovon vier für die A-Probe und zwei für die B-Probe zur Verfügung stehen.
A- und B-Probe positiv – was passiert?
Fallen beide Analysen positiv aus, wird der Betroffene sofort von der Teilnahme an weiteren Turnieren suspendiert und die FN leitet sofort ein Ordnungsverfahren ein. Wie hoch die Strafe letztendlich ausfällt, hängt von der nachgewiesenen verbotenen Substanz ab. Im Regelfall kommt es zu einer zweijährigen Turniersperre. Unter www.pferd-aktuell.de finden Sie das genaue Regelwerk inklusive sämtlicher Ausnahmefälle.
Was genau ist verboten?
Unter den Begriff Doping fallen sowohl verbotene Methoden als auch verbotene Substanzen. Dazu führt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) unter dem oben angeführten Link drei detaillierte Listen, die immer wieder aktualisiert werden. Liste I beinhaltet die im Wettkampf verbotenen Dopingsubstanzen, Liste II die Substanzen, die unter den Begriff der sogenannten verbotenen Medikation fallen, und Liste III Substanzen und Methoden, die dazu auch im Training verboten sind. In diesen Listen sind dazu die Karenzzeiten angegeben, sprich der Zeitraum, wie lange der Körper benötigt, um die verbotenen Substanzen abzubauen. Erst danach darf ein Pferd wieder am Wettkampf teilnehmen.
Was ist bei den MASTERHORSE-Produkten hinsichtlich „Doping“ zu beachten?
In der Theorie klingt das ja alles noch recht einfach – doch in der täglichen Fütterungspraxis gestaltet sich das ganze oftmals doch komplizierter. Gerade bei Pferden unter besonderer Belastung (Sportpferde, Zuchtpferde etc.) empfehlen wir das ein oder andere Ergänzungsfuttermittel, dessen Inhaltsstoffe nicht alle ADMR-konform sind. Auch spezielle Produkte für Einsatzgebiete wie Atemwege oder Gelenke können nicht immer „doping-frei“ zusammengesetzt werden. Dazu der Hinweis für die Kräuter-Liebhaber: Es gibt fast keine Heilpflanze, die nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen steht. Auch hier ist besondere Achtsamkeit gefordert. Damit Ihnen mit MASTERHORSE kein Doping-Faux-Pas passiert, haben wir in unserem Onlineshop bei jedem einzelnen Produkt unter dem Schlagwort „Fütterungshinweise“ vermerkt, ob es nicht erlaubte Substanzen enthält und wie lange es vor dem Turnierstart abgesetzt werden muss.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr MASTERHORSE-Produkt im Wettkampf erlaubt ist? Kein Problem, rufen Sie uns einfach an unter der kostenlosten Hotline 0800 / 6278374 oder schreiben Sie uns eine Email an info@masterhorse.de. Vorsicht ist bei diesem Thema immer besser als Nachsicht, denn hier gilt laut FN stets: „Jeder Verantwortliche (Reiter, Fahrer, Longenführer, Voltigierer, Besitzer und/oder Eigentümer) hat dafür zu sorgen, dass sich während des Wettkampfes keine verbotene Substanz im Körper des Pferdes befindet.“




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