Bei unseren Beratungsgesprächen werden wir sehr häufig gefragt, ob Präparate aus dem MASTERHORSE-Sortiment dopingrelevant sind. Und wenn ja, welche, bzw. wann diese dann abgesetzt werden müssen. Um die Zusammenhänge rund um das heikle Thema Doping etwas besser greifen zu können, haben wir uns für Sie einmal etwas genauer damit befasst.

Doping – immer wieder Thema in den Medien, wenn es um den Turniersport geht.
Die Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) sind Bestandteil der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Mit Hilfe dieser Grundsätze besteht eine deutschlandweit verbindliche Basis mit dem Ziel, den Pferdesport fair und frei von Doping zu betreiben. Dabei stehen folgende Begrifflichkeiten im Vordergrund:
– ADMR-konform: im Wettkampf erlaubte Substanz
– ADMR-Konflikt: im Wettkampf verbotene Substanz
– Karenzzeit (KRZ): die empfohlene Zeitspanne von der Gabe einer Substanz bis zum Turnierstart
Die FN hat zum Thema Doping im Pferdesport folgende Grundregeln aufgestellt:
1. Vor jeglichen Ansprüchen und Interessen des Reiters, Fahrers, Voltigierers etc. steht das Wohl des Pferdes.
2. Ein Pferd darf daher erst dann an einem Wettkampf teilnehmen, wenn Krankheiten vollständig auskuriert sind.
3. Zum Zeitpunkt des Wettkampfes muss das Pferd frei von verbotenen Substanzen sein.
4. Wird das Pferd positiv auf verbotene Substanzen getestet, wird stets der Reiter, Fahrer, Longenführer,
Voltigierer, Besitzer und/oder Eigentümer zur Verantwortung gezogen.
Die Schwierigkeit, nicht in die „Doping-Falle“ zu tappen, besteht meist darin, dass man als Pferdemensch nicht bei jeder Substanz weiß, ob sie erlaubt ist oder nicht. Auf der Website der FN befindet sich deshalb eine Liste aller verbotenen Substanzen und deren Karenzzeiten. Doch Vorsicht: Diese sind als Empfehlung zu verstehen, denn sie gelten im Einzelfall nicht als Garantie dafür, dass nicht doch ein positives Ergebnis bei einer Dopingkontrolle zustande kommt. Will man ganz sicher gehen, ob das Pferd keine verbotenen Substanzen in sich trägt, hilft eine Urinprobe weiter.
Kommen wir nun zurück zur Ausgangsfrage: Sind MASTERHORSE-Produkte ADMR-konform oder nicht? Pauschal kann man sagen, dass für die Einzelkräuter eine Karenzzeit von 48 Stunden gilt. Die einzige Ausnahme in unserem Sortiment bildet die Teufelskralle, diese muss 96 Stunden vor dem Turnierstart abgesetzt werden. Ebenfalls betroffen sind Ergänzungspräparate die Kräuter und Teufelskralle enthalten. Bei den komplexen Futtermitteln kann man diese Frage nicht pauschal beantworten. Deshalb haben wir die einzelnen Karenzzeiten dafür auf unserer Homepage für Sie direkt am einzelnen Produkt angeführt. Das gilt auch für die Produktserien „Der Stallmeister“ und „EQUIPUR“.
Weitere Tipps zu Regeln und Fakten, Substanzen, Kontrollen und Karenzzeiten finden Sie bei der FN unter www.pferd-aktuell.de/fairersport/fairer-sport. Und selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema ebenfalls zur Verfügung.




